Psychotherapie, Klinik, Gesundheitswesen

Ein großer Teil der Psycholog*innen in diesem Bereich arbeiten als approbierte Psychotherapeut*innen in Krankenhäusern oder eigenen Praxen, als Klinische Neuropsycholog*innen oder in der klinisch orientierten Beratung. Es gibt aber auch eine Reihe von Tätigkeiten im Gesundheitssektor, für die eine Ausbildung in Psychotherapie nicht zwingend notwendig ist.

Psychotherapeut*innen behandeln Menschen mit psychischen Störungen, wie zum Beispiel Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen oder Schizophrenie. Sie diagnostizieren psychische Störungen, planen, dokumentieren und beantragen die dazugehörigen Therapien und behandeln ihre Patient*innen einzeln oder in Therapiegruppen. Dabei arbeiten sie mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitssektor, zum Beispiel mit Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen und Krankenpfleger*innen, zusammen.
Psychotherapeut*innen können als niedergelassene Therapeut:innen in eigenen Praxen arbeiten, aber auch in Krankenhäusern, Reha-Zentren, Psychosomatischen Kliniken, Hochschulambulanzen etc. angestellt sein.
Wer den Berufswunsch Psychotherapeut*in hat, muss einen Bachelorabschluss in Psychologie vorweisen, der approbationskonform und berufsrechtlich anerkannt ist (das ist bei fast allen deutschen Universitäten der Fall). Im Anschluss müssen Interessierte einen approbationskonformen und berufsrechtlich anerkannten Masterstudienplatz, in der Regel "M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie", absolvieren. Nach dem Masterabschluss erfolgt die Approbation zum Psychotherapeuten*zur Psychotherapeutin. Um mit der Krankenkasse abrechnen zu können (sozialrechtliche Anerkennung), ist im Anschluss an die Approbation eine 5-jährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten notwendig.

Neben der Psychologischen Psychotherapie für Erwachsene gibt es auch die Spezialisierung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter sind keine Seltenheit. Man geht davon aus, dass etwa jedes fünfte Kind beziehungsweise jede*r fünfte Jugendliche an einer psychischen Störung leidet, wie zum Beispiel Angststörungen oder ADHS, die behandlungsbedürftig ist. Wer den Berufswunsch Psychotherapeut*in hat, muss einen Bachelorabschluss in Psychologie vorweisen, der approbationskonform und berufsrechtlich anerkannt ist (das ist bei fast allen deutschen Universitäten der Fall). Im Anschluss müssen Interessierte einen approbationskonformen und berufsrechtlich anerkannten Masterstudienplatz, in der Regel M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, absolvieren. Nach dem Masterabschluss erfolgt die Approbation zum Psychotherapeuten*zur Psychotherapeutin. Um mit der Krankenkasse abrechnen zu können (sozialrechtliche Anerkennung), ist im Anschluss an die Approbation eine 5-jährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten notwendig. Die Therapeut*innen erlernen während der Weiterbildung speziell auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zugeschnittene Therapiemethoden. Später arbeiten sie entweder in eigenen Praxen, in Krankenhäusern oder in Beratungseinrichtungen.

In der neuropsychologischen Forschung wird der Zusammenhang zwischen Hirnfunktionen und Verhalten unter besonderer Berücksichtigung klinischer Störungen (wie Sprachstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen, Neglect) untersucht. In der Neuropsychologischen Psychotherapie werden Patient*innen behandelt, die Schädigungen des Gehirns (z.B. durch Unfälle, Schlaganfälle oder andere Krankheiten) erlitten haben. In der Therapie kommen Methoden und Trainings zum Einsatz, mit denen die Auswirkungen der Schädigung gezielt behandelt werden können.
Neuropsycholog*innen arbeiten dabei mit Neurolog*innen, Mediziner*innen, Pflegekräften, Physio- und Ergotherapeut*innen zusammen. Sie arbeiten häufig in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen, manchmal aber auch in eigenen ambulanten Praxen. Neuropsychologische Therapien beginnen meist in den Kliniken oder Reha-Einrichtungen während der stationären Behandlung einer hirnorganischen Schädigung. Ambulante Neuropsychologische Psychotherapien können nach Überweisung durch Ärzt*innen (z.B. bei MS oder leichter Demenz) oder im Anschluss an eine stationäre Behandlung durchgeführt werden.

Wer den Berufswunsch Psychotherapeut*Psychotherapeutin hat, muss einen Bachelorabschluss in Psychologie vorweisen, der approbationskonform und berufsrechtlich anerkannt ist (das ist bei fast allen deutschen Universitäten der Fall). Im Anschluss müssen Interessierte einen approbationskonformen und berufsrechtlich anerkannten Masterstudienplatz, in der Regel M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, absolvieren. Nach dem Masterabschluss erfolgt die Approbation zum Psychotherapeuten*zur Psychotherapeutin direkt im Anschluss. Um mit der Krankenkasse abrechnen zu können (sozialrechtliche Anerkennung), ist im Anschluss an die Approbation eine 5-jährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten mit Fachkunde Klinische Neuropsychologie (GNP) notwendig.

Neben der Heilung oder Linderung von psychischen und somatischen Krankheitssymptomen ist der präventive Bereich, d.h. die Vermeidung von Störungen oder die Reduktion der Folgen bereits eingetretener Störungen, ein zunehmend wichtiges Arbeitsfeld. Dazu gehört z.B. die Entwicklung von Programmen zur Stressbewältigung oder die Beratung und Betreuung von adipösen Patient*innen hinsichtlich einer Umstellung ihrer Ernährungs- und Lebensgewohnheiten.

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